Mitgliedsantrag für Beschäftigungsgeber
Mitgliedsantrag für Beschäftigungsgeber
Sehr geehrte Damen und Herrn,
Sie und ihr Unternehmen haben sich entschlossen Mitglied der ZBst zu werden, dazu gratuliere ich Ihnen.
Anbei finden Sie den Mitgliedsantrag.
Ich bitte Sie diesen auszudrucken, zu lesen und bei Einverständnis in geeigneter Form (FAX; 034202/343039 oder eingescannt per Mail an kontakt@beschweren.info, oder per Post) an die
Zentrale Beschwerdestelle
Der Leiter
Herr Jens Frieß
Bismarckstr. 01
04509 Delitzsch
zu senden.
Warum sollten Sie Mitglied der ZBst werden?
- Wir schaffen durch unser fundiertes und umfangreiches Fachwissen Vertrauen und eine gute Grundlage für einen internen und rechtssicheren Meldekanal
- Interne Meldestellen sind verpflichtend
- Hohe Bußgelder bei fehlender Einrichtung
- Existenzbedrohende Strafen, Sanktionen sowie Imageschäden
- Etwaige Missstände können zunächst intern durch uns beachtet werden und Folgemaßnahmen vertraulich eingeleitet und geklärt werden
- nicht öffentlich, Schäden können somit abgewendet werden (externe Prüfungen durch MD, care proof, Heimaufsicht, Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzamt)
- schnell und unkompliziert
- keine gesonderte Stelle
- niedrigschwellig und barrierefrei
Melden sich Hinweisgeber bei uns, und sie sind als Beschäftigungsgeber nicht Mitglied der ZBst, müssen wir diese an externe Meldestellen verweisen.